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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10   

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https://dejure.org/2010,785
BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10 (https://dejure.org/2010,785)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - V ZB 14/10 (https://dejure.org/2010,785)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 (https://dejure.org/2010,785)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 3 FamFG, § 56 AufenthG, § 58 AufenthG, § 62 Abs 1 Nr 5 AufenthG
    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der Vollziehung eines Sicherungshaftbeschlusses im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 64 Abs. 3
    Einstweilige Anordnung durch Rechtsbeschwerdegericht möglich

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Beschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht vor einer Entscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 64 Abs. 3, FamFG § 74 Abs. 4, ZPO § 555, ZPO § 565, ZPO § 719, AufenthG § 62 Abs. 1 Nr. 5
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, planwidrige Lücke, Entziehungsabsicht, Verhältnismäßigkeit

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der Vollziehung eines Sicherungshaftbeschlusses im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der Vollziehung eines Sicherungshaftbeschlusses im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 64 Abs. 3
    Anordnung einer Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Beschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht vor einer Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerdegericht kann einstweilige Anordnung erlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 97
  • FamRZ 2010, 548
  • AnwBl 2010, 97
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07

    Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10
    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).
  • BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10
    Die Anordnung der Sicherungshaft kann zwar auch dann unverhältnismäßig sein, wenn die Behörde den Vollzug der Ausweisung nicht mit Nachdruck betrieben und insbesondere nicht die notwendigen Anstrengungen unternommen hat, die Ausweisung während einer Strafhaft zu betreiben (BayObLGZ 1991, 258, 260).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 411/18

    Umgangsrechtsverfahren: Statthaftigkeit und Begründetheit eines an das

    Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH Beschluss vom 21. Januar 2010, V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013, XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 21. Januar 2010, V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013, XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29).

    Die Anträge sind in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 3 mwN; Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 482/13 - FamRZ 2014, 29 Rn. 14 mwN) und auch im Übrigen zulässig.

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten

    Der in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthafte Antrag, die sofortige Wirksamkeit der Genehmigung der Unterbringung einstweilen außer Vollzug zu setzen (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 3), ist begründet.

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für den Betroffenen gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 -FGPrax 2010, 97 Rn. 5).

  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob der Senat, sofern das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Anwendung fände und - woran es hier fehlt - das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 1 FamFG gegen seinen Beschluss vom 9. Dezember 2009 zugelassen hätte, in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG eine einstweilige Anordnung erlassen könnte (vgl. in diesem Sinn BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, juris, Tz. 3; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG § 64 Rdn. 34).
  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Er ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 Rn. 3).
  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Er ist zwar in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10, juris, Rdn. 3; Keidel/Meier-Holz, FamFG, 16. Aufl. § 74 Rdn. 61).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10, juris, Rdn. 5; ferner Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Zwar hatte sie keinen Anlass, vor Eintritt der Rechtskraft ihrer Ausweisungsverfügung, also vor dem 18. Mai 2010, die Abschiebung des Betroffenen vorzubereiten, insbesondere Ersatzpapiere für ihn zu beschaffen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, 98).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10

    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die

    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 482/13

    Unterbringungssache: Beauftragung des behandelnden Arztes mit der Erstattung des

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für den Betroffenen gegeneinander abzuwägen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2012 - XII ZB 661/11 - FamRZ 2012, 1556 Rn. 26; vgl. auch BGH Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10 - FGPrax 2010, 97 Rn. 5).
  • BGH, 07.12.2023 - V ZB 66/23

    Gerichtliche Untersagung des Antrags auf Eintragung der Teilung des im Rubrum

    Der entsprechend § 76 GBO statthafte (vgl. KEHE/Sternal, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 78 Rn. 73 mwN; s.a. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 zu § 64 Abs. 3 FamFG) Antrag ist begründet.

    Die Untersagung der Zurückweisung eines Teilungsantrags nach Ablauf einer mittels Zwischenverfügung zur Behebung eines Hindernisses gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 GBO bestimmten Frist wird, nachdem die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung keinen Erfolg hatte, regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn die Rechtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97; Beschluss vom 31. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).

  • BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17

    Antrag eines islamistischen Terror-Gefährders auf Aussetzung der Abschiebungshaft

  • BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10

    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches

  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

  • BGH, 26.05.2010 - V ZB 93/10

    Anforderungen an die Anordnung einer Abschiebungshaft

  • BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11

    Berechnung der Dauer einer Freiheitsentziehung nach dem FamFG im Falle der

  • BGH, 06.05.2011 - V ZB 98/11

    Anordnung einer zeitlich unbeschränkten Abschiebungshaft gegen den einen

  • BGH, 05.02.2020 - V ZB 6/20

    Pflicht des Notars zum Einreichen von vollzugsreifen Urkunden beim Grundbuchamt;

  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 148/14

    Antrag auf Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit des Beschlusses

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/20

    Abschiebungshaftsache: Prüfung des Vorliegens eines Asylantrags durch das

  • VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20

    Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 122/11

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft gegen einen ohne Pass, Passersatzpapiere

  • BGH, 12.08.2013 - V ZB 104/13

    Aussetzung der Vollziehung einer Therapieunterbringung

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 186/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherungshaft eines

  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 11 UFH 1/19

    Verfahren in Familiensachen bzw. Freiwillige Gerichtsbarkeit: Erlass einer

  • AG Hannover, 16.01.2019 - 44 XIV 7/19

    Dublinverfahren, Überstellungshaft, Überstellungsfrist, Fristverlängerung,

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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13818
BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10 (https://dejure.org/2011,13818)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - V ZB 14/10 (https://dejure.org/2011,13818)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZB 14/10 (https://dejure.org/2011,13818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Libanesischer Staatsbürger ist auf Grund der bestandskräftigen Ausweisungsverfügung vollziehbar zur Ausreise verpflichtet und abzuschieben; Haftgrund der Sicherungshaft liegt vor bei begründetem Verdacht der Entziehung der Abschiebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Abschiebung eines libanesischen Staatsbürgen auf Grund der bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; Haftgrund der Sicherungshaft bei begründetem Verdacht der Entziehung der Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Sicherungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum Haftgrund Fluchtgefahr bei Strafhaft und fehlendem festen Wohnsitz

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum Haftgrund Fluchtgefahr bei Strafhaft und fehlendem festen Wohnsitz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10
    Es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/98, BGHZ 133, 235, 239 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).

    Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10
    Die nach Erledigung der Hauptsache mit dem gestellten Feststellungsantrag statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 10) Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist unbegründet.
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10
    Es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/98, BGHZ 133, 235, 239 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10
    Entgegen der Ansicht des Betroffenen ist die verzögerte Sachbehandlung durch den ausländischen Staat den inländischen Behörden mangels Einwirkungsmöglichkeiten nicht anzulasten (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 22).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10
    Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monatsfrist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, NVwZ 2010, 1575 [Ls.], Vollabdruck bei juris).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10
    Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monatsfrist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, NVwZ 2010, 1575 [Ls.], Vollabdruck bei juris).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10
    Es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/98, BGHZ 133, 235, 239 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris).
  • BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10
    a) Die Anordnung der Sicherungshaft kann zwar unverhältnismäßig sein, wenn die Behörde den Vollzug der Ausweisung nicht mit Nachdruck betrieben und insbesondere nicht die notwendigen Anstrengungen unternommen hat, die Ausweisung während einer Strafhaft durchzuführen (BayObLGZ 1991, 258, 260).
  • BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten

    Dass das darin geschilderte Verhalten des Betroffenen in der Vergangenheit Aussagekraft für die Gegenwart hat (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 14/10, juris Rn. 8), ist eine mögliche Würdigung, die Rechtsfehler nicht erkennen lässt.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2010 - V ZB 14/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21321
BGH, 28.01.2010 - V ZB 14/10 (https://dejure.org/2010,21321)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - V ZB 14/10 (https://dejure.org/2010,21321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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